Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. ZAHLUNG
Anzahlung
Der Reservierungsbetrag ist bei der Buchung fällig.
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Mietaufteilung: Objekt 85 % – Möbel 15 %
Kaution
Bei Ankunft ist eine Kaution in Höhe von 250 € fällig. Diese wird am Abreisetag abzüglich aller noch vom Mieter geschuldeten Beträge zurückerstattet, einschließlich etwaiger Mietschäden, die anhand des in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrags festgelegten Inventars festgestellt wurden, sowie etwaiger Reinigungsmängel.
Reinigung
Die Reinigung ist im Mietpreis inbegriffen.
Das Mietobjekt muss jedoch in einem akzeptablen Sauberkeitszustand zurückgegeben werden. Sie sind weiterhin verantwortlich für:
- Müllentsorgung.
- Reinigung der Badezimmer (Toiletten).
- Abwaschen und Einräumen des Geschirrs.
- Abziehen und Zusammenlegen der Bettwäsche.
B. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. ANERKENNUNG DURCH DIE ALLGEMEINE KOMMISSION FÜR TOURISMUS
Der Eigentümer bestätigt, dass das Mietobjekt den Bestimmungen des wallonischen Tourismusgesetzes vom 1. April 2010 entspricht und über die Akkreditierungsnummer 111008 verfügt.
2. BEDINGUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSS DIESES VERTRAGS
Durch Ankreuzen des Kästchens „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass diese Bestätigung einer elektronischen Unterschrift gleichkommt.
3. NUTZUNG DES MIETOBJEKTS
Die Vermietung darf ausschließlich zu privaten Zwecken (Urlaub, Tourismus, Erholung usw.) erfolgen und darf unter keinen Umständen von Unternehmen oder Einzelpersonen zum Zweck der Beschäftigung von Arbeitnehmern erfolgen.
Das Mietobjekt darf nicht für Grillabende, Mahlzeiten, Partys, Empfänge usw. mit Freunden oder Familie genutzt werden.
Der Mieter darf das Mietobjekt bestimmungsgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt nutzen. Der Mieter ist verpflichtet, die maximale Kapazität einzuhalten. Jeder Verstoß gegen diese Klausel kann zur sofortigen Kündigung des Vertrages führen, auf Risiko des Mieters. Der Mietbetrag verbleibt dauerhaft beim Vermieter, der den Zugang zum Objekt untersagt.
4. NUTZUNG DES SPA
Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, anderen Personen als der gebuchten Person den Zugang zum Spa zu verweigern. Besuchern, Freunden und Bekannten der Mieter ist der Zutritt daher nicht gestattet.
Die Nutzung des Spas ist von 10:00 bis 23:00 Uhr gestattet.
Der Zutritt zum Spa ist verboten:
- Für Menschen, die von Tieren begleitet werden
- An Personen im Zustand der Trunkenheit oder anormalen Erregung
- An Personen, die unter dem Einfluss psychotroper Substanzen stehen
- An Personen, die an ansteckenden Krankheiten leiden oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie an einer solchen leiden
- An Menschen in einem Zustand offensichtlicher Unreinheit
- Für Menschen, die nicht schwimmen können
- Für Kinder unter 16 Jahren ohne Begleitung eines aufsichtsberechtigten Erwachsenen.
- Für Kinder unter 12 Jahren, auch in Begleitung .
Es wird nicht empfohlen für:
- schwangere Frauen
- für Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen oder Durchblutungsstörungen
- oder Infektions- oder Hautkrankheiten
Es ist zwingend erforderlich:
- einen „Badeanzug“ tragen
- Badesandalen/Flip-Flops zu tragen, um ein Ausrutschen zu vermeiden.
- vor dem Zugang zum SPA ohne Seife zu duschen
Es ist verboten:
- nach der Verwendung von Sonnenschutzmitteln oder Öl zu baden
- zum Essen oder Trinken im Spa
- zum Hinzufügen von Parfüms, Seifen, ätherischen Ölen
- um dort enge Beziehungen zu haben.
- um die Temperatureinstellungen des Spas zu ändern.
- gewalttätige Spiele, Sprünge und Wasserstrahlen zu haben
Die Schutzhülle muss nach jedem Gebrauch wieder angebracht werden, um Unfälle zu vermeiden und die Wassertemperatur aufrechtzuerhalten.
Bei wiederholten Verstößen gegen einen der Artikel können die Eigentümer die zuvor erteilte Genehmigung ohne jegliche Entschädigung widerrufen.
Sollte es aufgrund der Nichteinhaltung der oben genannten Regeln notwendig sein, den Whirlpool zu entleeren, verfällt die verbleibende Mietdauer des Whirlpools und ein Betrag von 50 Euro wird von der Kaution abgezogen. Sollte
der Whirlpool während Wartungs- oder Überwinterungszeiten außer Betrieb sein, kann auf die Miete des Ferienhauses keine Entschädigung außer der Erstattung der Kosten für den Whirlpool-Service verlangt werden.
5. TIERE
Haustiere sind nicht gestattet.
6. VORSICHT
Die Kaution dient der Deckung eventueller Schulden des Mieters gegenüber dem Vermieter bei Rückgabe der Wohnung. Im Streitfall kann der Vermieter die Kaution einbehalten, bis die Verantwortlichkeiten geklärt sind. Stellt sich heraus, dass der Mieter die geforderten Beträge nicht zu vertreten hat und die Kaution ganz oder teilweise zurückgezahlt werden muss, schuldet der Vermieter auf den letztendlich zurückgezahlten Betrag Zinsen in gesetzlicher Höhe.
7. INVENTAR – „AUSSTATTUNG UND KOMFORT“
Zu Beginn und am Ende des Aufenthalts wird eine Bestandsaufnahme der Ausstattung des Mietobjekts durchgeführt. Diese Bestandsaufnahme muss von beiden Parteien unterzeichnet werden, um den Zustand des Mietobjekts und seiner Ausstattung nachzuweisen. Der Mieter muss das Mietobjekt in demselben Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung. Abweichungen vom Inventar oder Anomalien sind dem Vermieter oder seinem Vertreter spätestens am Tag nach der Ankunft bis 10:00 Uhr zu melden.
8. STORNIERUNG - VORZEITIGE ABREISE
Jede Kündigung muss per Einschreiben, Fax oder E-Mail mit postalischer Bestätigung mitgeteilt werden. Der Mieter kann dem Vermieter die Übertragung seines Mietvertrags unter seiner vollen Verantwortung auf eine von ihm benannte Person vorschlagen, die sich bereit erklärt, den Vertrag zu denselben Bedingungen abzuschließen.
Die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist erforderlich und betrifft nur die benannte(n) Person(en)
In anderen Fällen erhöht sich die Entschädigung auf:
50 % des Aufenthaltspreises, wenn die Stornierung zwischen 29 und 15 Tagen vor Aufenthaltsbeginn erfolgt.
75 % des Aufenthaltspreises, wenn die Stornierung zwischen 14 und 8 Tagen vor Aufenthaltsbeginn erfolgt.
100 % des Aufenthaltspreises, wenn die Stornierung weniger als 8 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgt oder wenn der Mieter nicht erscheint.
Wenn die Stornierung vom Vermieter zu vertreten ist, erstattet dieser die geleistete Anzahlung und eine gleichwertige Entschädigung zurück, die sich auf folgende Beträge erhöht:
50 % des Aufenthaltspreises, wenn die Stornierung zwischen 29 und 15 Tagen vor Aufenthaltsbeginn erfolgt.
75 % des Aufenthaltspreises, wenn die Stornierung zwischen 14 und 8 Tagen vor Aufenthaltsbeginn erfolgt.
90 % des Aufenthaltspreises, wenn die Stornierung weniger als 8 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgt.
Die Entschädigung wird jedoch im Falle höherer Gewalt nicht geschuldet.
Wenn der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Ankunftsdatum erscheint:
· wird der Vertrag null und nichtig,
· verbleibt die Anzahlung beim Vermieter, der sich das Recht vorbehält, den Restbetrag vom Mieter einzufordern,
· kann der Vermieter über sein Eigentum verfügen.
Die vorzeitige Abreise des Mieters, aus welchem Grund auch immer, führt nicht zu einer Rückerstattung – auch nicht teilweise – des Aufenthaltspreises.
9. ZAHLUNG
Für alle vom Mieter geschuldeten Beträge, die zehn Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt werden, fallen automatisch und ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat ab Fälligkeitsdatum zugunsten des Vermieters an, wobei die Zinsen für jeden angefangenen Monat für den gesamten Monat fällig werden.
Alle Preise sind in Euro. Mietaufteilung: Immobilien 85% - Möbel 15%
10. HAFTUNG - VERSICHERUNG
Der Mieter bewohnt die Räumlichkeiten mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Er übernimmt die Verantwortung für das Mietobjekt, die Ausstattung und das ihm zur Verfügung gestellte Grundstück. Er erstattet dem Vermieter alle ihm entstandenen Kosten und verpflichtet sich, etwaige Schäden zu melden. Mit der Anmietung der Unterkunft ist der Mieter gesetzlich verpflichtet, diese in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat, auch im Brandfall (Art. 1732, 1733 und 1735 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Gegebenenfalls (siehe Sonderklauseln) ist die Miethaftung des Mieters durch eine FEUER-Versicherung vom Typ GLOBAL abgedeckt, sowohl für die Mietrisiken (das Gebäude) als auch für den ihm zur Verfügung gestellten Inhalt (Möbel usw.). Diese Risiken können durch die Erweiterung „Urlaub“ der FEUER-Versicherung des Mieters abgedeckt sein. Der Mieter wird gebeten, sich mit seinem Versicherer in Verbindung zu setzen, um seinen Vertrag zu überprüfen.
11. SOLIDARITÄT
Die Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag sind unteilbar und gesamtschuldnerisch gegenüber dem Mieter, seinen Erben oder seinen Begünstigten, in welcher Eigenschaft auch immer.
12. RESPEKT FÜR NACHBARSCHAFT UND UMWELT
Der Mieter verpflichtet sich, sich respektvoll gegenüber den Bewohnern und der Umwelt im Allgemeinen zu verhalten: Fauna, Flora, verschiedene Geräte usw.
13. RECHTE DES EIGENTÜMERS
Der Eigentümer oder gesetzliche Vertreter der Gîte ist berechtigt, zu angemessenen Zeiten freien Zugang zum Inneren der Gîte und zum gesamten Grundstück zu haben, um die den Kunden der Gîte zur Verfügung gestellten Mittel und Ausrüstungen zu inspizieren und zu warten.
14. STREITIGKEITEN
Mangels entsprechender Vereinbarung zwischen den Parteien sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks zuständig, in dem sich die Niederlassung befindet.